Steuernews Februar 2010

Änderungen zur Rechnungslegung ab 2010

Per 1. Jänner 2010 trat das als recht sperrig bezeichnete Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 in Kraft.

Bilanzierungsgrenzen steigen von € 400.000,00 auf € 700.000,00

Kapitalgesellschaften (und Kapitalgesellschaften ähnliche Gesellschaften) sind kraft ihrer Rechtsform zur Bilanzierung verpflichtet. Für andere Unternehmen normiert das Unternehmensgesetzbuch Umsatzgrenzen für die zwingende Buchführungspflicht. Unterhalb dieser Grenzen kann der Unternehmer seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
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Steuernews Jänner 2010

Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Wie schon berichtet, ändern sich mit Anfang 2010 einige Vorschriften im Umsatzsteuergesetz für Unternehmen, die Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen oder empfangen. Hier noch einmal eine Zusammenfassung und der aktuelle Stand der Neuerungen.

Ort der Dienstleistung

Bei Dienstleistungen mit Auslandsbezug ist es für den Fiskus spannend festzustellen, wo tatsächlich der Ort der Dienstleistung ist. Daran geknüpft ist, welcher Staat die Umsatzsteuer aus dieser Leistung lukrieren kann.
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Steuerreform 2009 - Entlastung für Familien mit Kindern

Im Rahmen der Steuerreform 2009 wurden unter anderem Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien mit Kindern beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte des sog. „Familienpaketes“ dargestellt:
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Investitionsbegünstigungen – nur welche?

Unternehmer, welche nicht buchführungspflichtig sind, können zwischen zwei oftmals verwechselten Investitionsbegünstigungen wählen, nämlich zum einen dem Freibetrag für investierte Gewinne, welcher nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zusteht und zum Weiterlesen

Finanzkrise und Anlegerwohnungen

Die Finanzkrise geht auch an Immobilienbesitzern nicht spurlos vorüber. Besonders kritisch wird es, wenn das Finanzamt Änderungen in der Finanzierung zum Anlass nimmt, die Vermietung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren, denn dies kann zu Weiterlesen

Berechnung der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:

 Bei einem Einkommen von  Einkommensteuer  Steuersatz
 10.000 Euro und darunter  0 Euro  0 %
 25.000 Euro  5.750 Euro  23 %
 51.000 Euro  17.085 Euro  33,5 %

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Wie hat eine Rechnung auszusehen?

Rechnungen über EUR 150,– Gesamtbetrag müssen folgende Angaben enthalten

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Empfängers der Leistung
  • Menge und Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung Weiterlesen