Änderungen zur Rechnungslegung ab 2010
Per 1. Jänner 2010 trat das als recht sperrig bezeichnete Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 in Kraft.
Bilanzierungsgrenzen steigen von € 400.000,00 auf € 700.000,00
Kapitalgesellschaften (und Kapitalgesellschaften ähnliche Gesellschaften) sind kraft ihrer Rechtsform zur Bilanzierung verpflichtet. Für andere Unternehmen normiert das Unternehmensgesetzbuch Umsatzgrenzen für die zwingende Buchführungspflicht. Unterhalb dieser Grenzen kann der Unternehmer seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
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SusannePenz am
24. February 2010
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen
Wie schon berichtet, ändern sich mit Anfang 2010 einige Vorschriften im Umsatzsteuergesetz für Unternehmen, die Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen oder empfangen. Hier noch einmal eine Zusammenfassung und der aktuelle Stand der Neuerungen.
Ort der Dienstleistung
Bei Dienstleistungen mit Auslandsbezug ist es für den Fiskus spannend festzustellen, wo tatsächlich der Ort der Dienstleistung ist. Daran geknüpft ist, welcher Staat die Umsatzsteuer aus dieser Leistung lukrieren kann.
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SusannePenz am
24. February 2010
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Im Rahmen der Steuerreform 2009 wurden unter anderem Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien mit Kindern beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte des sog. „Familienpaketes“ dargestellt:
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BertramSchneider am
16. June 2009
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Unternehmer, welche nicht buchführungspflichtig sind, können zwischen zwei oftmals verwechselten Investitionsbegünstigungen wählen, nämlich zum einen dem Freibetrag für investierte Gewinne, welcher nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zusteht und zum Weiterlesen
BertramSchneider am
17. May 2009
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Die Finanzkrise geht auch an Immobilienbesitzern nicht spurlos vorüber. Besonders kritisch wird es, wenn das Finanzamt Änderungen in der Finanzierung zum Anlass nimmt, die Vermietung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren, denn dies kann zu Weiterlesen
BertramSchneider am
17. May 2009
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Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
| Bei einem Einkommen von |
Einkommensteuer |
Steuersatz |
| 10.000 Euro und darunter |
0 Euro |
0 % |
| 25.000 Euro |
5.750 Euro |
23 % |
| 51.000 Euro |
17.085 Euro |
33,5 % |
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SusannePenz am
2. May 2009
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Rechnungen über EUR 150,– Gesamtbetrag müssen folgende Angaben enthalten
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Empfängers der Leistung
- Menge und Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung Weiterlesen
SusannePenz am
2. May 2009
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